FRISEURE AUS LEIDENSCHAFT FÜR HAAR UND MODE!
Alle unsere Mitarbeiter profitieren von einer Vielzahl attraktiver Angebote und Vorteile.
Leistungsgerechte, pünktliche Lohnzahlung zzgl. Provisionen
Beste Aufstiegschancen in der beruflichen Entwicklung
Eine private Rentenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung
Kostenfreie Seminarangebote
Ein freundliches, aufgeschlossenes und kreatives Team
Lust auf Veränderung in einem neuen Team? Wir suchen Verstärkung für unsere Salons.
Für unseren Top-Salon von Friseur Hairdefinition in Mönchengladbach (Kepler Straße 78) suchen wir
Friseurmeister (m/w/d).
Friseure (m/w/d) - für 3-5 Tage Woche.
Eintritt ab 1. Juni 2023 und nach Absprache.
Geplanter Urlaub wird genehmigt.
Damen- und Herrenfriseur (m/w/d) in Voll- und Teilzeit.
Eintritt ab sofort möglich.
Wir suchen für unseren Salon in Grevenbroich einen Friseurmeister (m/w/d) mit Salonleitungsfunktion mit Erfahrung in Teamleitung.
Telefonische Bewerbung: 0170-3096148 (Mo - Fr 11.00 bis 19.00 Uhr) oder per WhatsApp oder SMS auch außerhalb dieser Zeiten oder nutzen Sie unser Online-Bewerbungsformular.
Über unser Online-Bewerbungsformular können Sie schnell und unkompliziert Ihre Bewerbung an Hairdefinition absenden.
Initiativbewerbung
Wir erheben und verarbeiten die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail, an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von uns kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen 6 Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen unsererseits entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
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